1. Zweck der Quittung
Die Quittung wird in der Regel vom Verkäufer erstellt und vom Käufer unterzeichnet, um als schriftlicher Nachweis für die getätigte Zahlung zu dienen. Durch seine Unterschrift bestätigt der Käufer den Erhalt des Geldes.
2. Pflicht zur Ausstellung
Es besteht die Pflicht für den Verkäufer, dem Käufer eine Quittung auszuhändigen, sofern dieser danach verlangt. Es ist jedoch auch möglich, dass der Verkäufer von sich aus eine Quittung ausstellt, um seine eigene Buchführung zu dokumentieren.
3. Inhalt der Quittung
Um als gültiger Beleg zu gelten, muss die Quittung bestimmte Informationen enthalten. Dazu zählen der Name und die Anschrift des Verkäufers, der Name und die Anschrift des Käufers, das Datum und der Betrag der Zahlung. Zusätzlich sollte der Verwendungszweck der Zahlung angegeben werden, wie beispielsweise "Kaufpreis für gebrauchtes Auto".
4. Unterschrift
Damit die Quittung als gültiger Beleg akzeptiert wird, muss sie vom Käufer unterschrieben werden. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Käufer, dass er das Geld erhalten hat und dass er mit den Informationen auf der Quittung einverstanden ist.
5. Aufbewahrung der Quittung
Es ist ratsam, dass sowohl der Käufer als auch der Verkäufer die Quittung sorgfältig aufbewahren. Denn im Falle von Unstimmigkeiten oder Reklamationen kann die Quittung als Beweis verwendet werden.
Fazit:
Es ist von großer Bedeutung, dass sowohl der Verkäufer als auch der Käufer die Quittung beim Autoverkauf sorgfältig aufbewahren. Die Unterschrift des Käufers bestätigt den Erhalt des Geldes und die Richtigkeit aller Angaben auf der Quittung. Wenn alle Anforderungen an den Inhalt der Quittung erfüllt sind, kann sie als gültiger Beleg dienen.
