Um sich für ein Händlerkennzeichen zu qualifizieren, ist die Erfüllung gewisser Bedingungen erforderlich. Derjenige, der das Kennzeichen beantragt, muss belegen, dass er in der Automobilbranche aktiv ist und ein entsprechendes Gewerbe registriert hat. Weiterhin ist es notwendig, dass angemessene Betriebsstätten, die nötigen Versicherungen und die erforderlichen behördlichen Erlaubnisse vorliegen. Darüber hinaus ist eine Überprüfung der persönlichen Qualifikation des Antragsstellers durch die verantwortliche Behörde Teil der Anforderungen.